die genauen Bestimmungen für einzelne Länder siehe hier.
siehe auch die neuesten Bestimmungen bzgl. des Tollwutschutzes hier.
Aktuelle Änderungen (29.12.2014) zur Ausstellung des EU-Heimtierausweises haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Der Heimtierausweis
So sieht der offizielle EU-Heimtierausweis aus: Auf dem Einband sowie auf jeder datentragender Seite muss die individuelle Kennummer stehen – ansonsten ist der Pass nicht gültig!
Diese Nummer setzt sich zusammen aus dem Code des Mitgliedlandes, z.B.DE für Deutschland, einer Firmenchiffre – hier 01 – sowie der fortlaufenden Nummer. Außerdem muss das Dokument mit Ausnahme des Einbandes zweisprachig ausgestellt sein.
Entspricht der Ausweis nicht den Vorgaben, können dem Tierhalte an der Grenze ernsthafte Schwierigkeiten entstehen.
Der Chip
Der Chip besteht aus einer ummantelten reiskorngroßen Spule, die dem Tier mittels Spritze unter die Haut - bevorzugter Ort: linke Halsseite, gesetzt wird. Er enthält als alleinige Information eine einmalige neunstellige Kennzeichnungsnummer, sonst keinerlei Daten über das Tier. Diese Zahl wird im Ausweis hinterlegt, womit die Identität vom Ausweis zum Tier gegeben ist. Der Chip stellt keine Beeinträchtigung des Tieres dar und sollte lebenslang unter der Haut reaktionslos verbleiben.
Unangenehme Folgen für Tiere ohne Chip und Pass
Tiere, die nicht auf Reisen gehen, brauchen auch weiterhin weder Chip noch Pass. Tierhalter, die bei einem Auslandsurlaub jedoch die nötigen Vorbereitungen vergessen, müssen mit erheblichen Unannehmlichkeiten für sich und ihre Lieblinge rechnen. Das kann so weit gehen, dass die betreffenden Tiere auf Kosten des Halters zurückgeschickt bzw. für die Dauer von mindestens vier Monaten in amtliche Quarantäne verbracht werden.
Ziel der Regelung ist es , das Reisen mit Vierbeinern innerhalb der EU zu erleichtern. Denn bisher gab es in den Mitgliedstaaten viele unterschiedliche Anforderungen für die Einreise. Diese wurden nun vereinfacht.